Stellungnahme des Generalpresbyteriums der EKAB in der Slowakei zu der Euthanasie

Angenommen auf dem Generalpresbyterium der EKAB in der Slowakei am 2. Oktober 2009
Die EKAB in der Slowakei sieht die Frage der Sterbehilfe als ein ernstes Problem, das nicht nur Menschenleben selbst betrifft, sondern auch die Beziehung zum Geber des Lebens - dem Schöpfer. Obwohl wir uns bemühen, mit Menschen, die dies betrifft, pastoral zu kommunizieren, und wir wollen sie als Menschen verstehen, sagen wir prinzipiell:

Niemand hat das Recht darauf, sein eigenes Leben, oder das eines Anderen anzutasten.

Diese Haltung leiten wir von der biblischen Botschafg ab (Ex 20, 13: Du sollst nicht töten!) und von der Haltung unserer reformatorischen Väter. (Großer Katechismus Luther M. § 179 bis 198: „Darum ist die ganze Summa davon (den Einfältigen aufs deutlichste einzuprägen, was da heiße nicht töten): zum ersten, dass man niemand Leid tue erstlich mit der Hand oder Tat, darnach die Zunge nicht brauchen lasse, dazu zu reden oder raten; über das keinerlei Mittel oder Weise brauche noch bewillige, dadurch jemand möchte beleidigt werden.“

Im christlichen Glauben ist kein Platz für Sterbehilfe. Wir stimmen nicht mit einer Vereinfachung dieses Problems überein und wir wollen nicht, dass die Bedeutung von Sterbehilfe verkannt wird: Es ist der Tod durch menschliche Entscheidungen. Aus diesem Blickwinkel ist Sterbehilfe Mord und Selbstmord. Deshalb äußern wir die Meinung, dass die Anstiftung oder die Förderung von Sterbehilfe in jeder Form von den zuständigen Behörden geahndet werden sollte.

Betreffend die Entwicklung von staatlichen Rechtsvorschriften, glauben wir, dass in der Gesellschaft kein Raum für die Anwendung von Sterbehilfe geschaffen werden darf.
In Bezug auf Sterbehilfe öffnet sich momentan ein weiterer Raum hinsichtlich der Fragen zum Abschluss der Behandlung von todkranken Patienten, bei denen es nach menschlichem Ermessen keine Aussicht auf Heilung gibt. Wir sehen auch hier die Möglichkeit eines Eingreifens Gottes. Wir lehnen jeglichen legislativen Druck auf den Patienten und seine Familie über die Dauer der Behandlung ab. Der Mensch hat das Recht, über seine Behandlung ohne Kommentar und Druck von außen zu entscheiden.

In Bezug auf unsere Glaubenslehre ist der dreieinige Gott der Geber eines jeden Lebens, was ein Geschenk für den Menschen ist. Die natürliche Beendigung des Lebens ist ein grundlegendes Menschenrecht.

In Bratislava, 2. 10. 2009

Milos Klátik, Generalbischof
Pavel Delinga, Generalinspekteur